Fahrverbot für neueste Diesel
Nach geplanten und bereits erlassenen Fahrverboten in europäischen Städten müssen sich nun auch die Besitzer ganz neuer Diesel-Pkw darauf einstellen,
künftig in einigen Städten ganz Europas nicht mehr in die Innenstädte fahren zu dürfen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat jetzt geurteilt,
dass die EU-Kommission die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) bei Euro-6-Fahrzeugen zu Unrecht gelockert hat.
Damit hat das Gericht die Verordnung der Kommission zu höheren Abgaswerten der Euro-6-Norm für teilweise nichtig erklärt. In Realität bedeutet das,
dass Städte die NOx-Grenzwerte nun anfechten können und gegebenenfalls auch Fahrverbote gegen neueste Diesel-Fahrzeuge verhängen könnten.
Geklagt gegen die Grenzwerte der Kommission hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. In Brüssel gilt bereits in der Umweltzone ein Fahrverbot für
alte Diesel (Euro 0 und 1), in der Innenstadt von Madrid für alte Diesel (Euro 0 bis 3) und Benziner (Euro 0 bis 2). In Paris gibt es Pläne, ab 2024 generell
keine Diesel mehr in die Innenstadt zu lassen und ab 2030 nur noch Elektroautos von Fahrverboten auszunehmen.
Solche Vorhaben wären nach dem Beschluss des Gerichts der Europäischen Union nun rechtens. Auch für neueste Diesel dürften Fahrverbote erlassen
werden, es sei unzulässig, dass Städte sie „nicht in eine auf Schadstoffemissionen gestützte Verkehrsbeschränkungsmaßnahme einbeziehen“ dürfen,
heißt es in dem Urteil.
Was nach strengeren Werten klingt, ist im Grunde eine Lockerung. Denn laut Euro-6-Regelwerk ist ein Höchstwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid je
Kilometer vorgeschrieben. Diese Marke darf aber laut EU-Kommission überschritten werden, um der Automobilindustrie eine Übergangsfrist zu gewähren.
Das Gericht der Europäischen Union kommt jetzt aber zu dem Ergebnis, dass die Kommission die „Grenzwerte für die RDE-Prüfungen nicht abändern durfte“.
Die Kommission hat nun zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.