Alles schaut nach Leipzig
Dürfen Städte, in denen die Luft schlecht ist und die Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen?
Heute beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dieser Frage. Die Entscheidung der Richter wird überall mit Spannung erwartet:
vom Kläger selbst, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und von Verbraucherschützern, von Pendlern, Handwerkern und der Autoindustrie - und natürlich
auch von den Kommunen.
Konkret geht es in dem Verfahren zwar nur um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart - die Entscheidung hat jedoch deutschlandweite
Signalwirkung. Vor allem, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind, um die Luftbelastung in den Städten zu
reduzieren. Dann nämlich könnte jede Stadt, in der die Grenzwerte überschritten werden, Fahrverbote für ältere Diesel in ihren Luftreinhalteplan
aufnehmen. Deutschlandweit betrifft das derzeit mehr als 60 Städte. Doch selbst wenn die Leipziger Richter Fahrverbote für zulässig erklären, wären
diese immer eine Einzelfall-Entscheidung. Von Stadt zu Stadt könnten die Regelungen unterschiedlich ausfallen, zeitlich oder auf bestimmte Bereiche
begrenzt sein. Und in manch einer Stadt geht es vielleicht auch ganz ohne.