Die Autobahn ist rappelvoll, die Ausfahrt schon in Sicht und doch die Blechlawine vor einem bewegt sich keinen Zentimeter. Wer möchte in einer solchen Situation
nicht gerne nach rechts ausscheren und an den stehenden Autos auf dem Standstreifen vorbeifahren – doch ist das erlaubt?
"Eindeutig, nein!", sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Der Seitenstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. "Er ist
lediglich für das Benutzen in Notfällen gedacht. Er darf auch dann nicht befahren werden, wenn die nächste Abfahrt schon in Sicht ist." Bleibt ein Fahrzeug also
mit einer Panne liegen, kann der rettende Seitenstreifen so zum sicheren Abstellen des Fahrzeugs genutzt werden. "Wer den Seitenstreifen zum schnelleren
Vorankommen benutzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen", warnt Raspe. Wird man dabei
in einen Unfall verwickelt, sind sogar 110 Euro fällig.
Es bestehen aber Ausnahmen :
Der Seitenstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen kann durch das Verkehrszeichen 223.1 als Fahrstreifen freigegeben werden. Das Schild mit den drei
weißen Pfeilen auf blauem Grund, wobei der rechte durch eine Linie von den beiden linken abgetrennt ist, signalisiert: Der Seitenstreifen ist jetzt wie ein
rechter Fahrstreifen zu befahren. Das Zeichen 223.2 hebt das Gebot wieder auf. Der rechte Pfeil, der die Standspur darstellt, ist dabei rot durchgestrichen.
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