Gleich nach Weihnachten soll es losgehen mit den Impfungen gegen das Coronavirus. Doch bis jeder, der die Spritze haben will, sie tatsächlich auch bekommt,
wird es bis weit ins nächste Jahr dauern. Die Impfverordnung regelt die Reihenfolge - und unterteilt die Menschen dafür in drei Gruppen mit abgestufter Priorität.
Wer wird zuerst geimpft?
Höchste Priorität haben:
Menschen ab 80
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen betreut werden oder tätig sind
Personen, die in ambulanten Pflegediensten Ältere oder Pflegebedürftige betreuen
Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in den Impfzentren arbeiten
Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen, die besonders gefährdete Menschen behandeln, z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin
Welche Gruppe ist als zweite an der Reihe?
Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen:
alle Menschen ab 70
Menschen mit einem sehr hohen oder hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf - etwa Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten
enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
Mitarbeiter in stationären und ambulanten Einrichtungen für geistig behinderte Menschen
Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit hohem Kontaktrisiko - etwa Ärzte, Personal bei Blut- und Plasmaspendediensten, Corona-Testzentren
Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur nötig sind
Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften
Polizisten und Ordnungskräfte, die zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung nötig sind (etwa bei Demonstrationen)
Wer gehört zur Gruppe drei?
Zur dritten Gruppe gehören:
alle Menschen ab 60
stark Übergewichtige mit einem Body-Mass-Index über 30
Menschen mit chronischer Nieren- oder Lebererkrankung
Patienten mit Immundefizienz und HIV-Infizierte
Menschen mit Diabetes, Herzerkrankungen oder Bluthochdruck
Krebs- und Asthmakranke sowie Menschen mit Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen.
Mitarbeiter von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz, sowie dem Lebensmitteleinzelhandel
Erzieher und Lehrer
Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter
Und was ist mit den übrigen Impfwilligen?
Alle nicht näher genannten Personengruppen sollen dann im Anschluss geimpft werden. Dazu wird dann der Impfstoff auch an die Arztpraxen ausgeliefert.
Sie sollen - ähnlich wie bei der jährlichen Grippeimpfung - das Vakzin in der Breite verteilen.
Was müssen die Impfwilligen tun?
Die Länder sollen dafür sorgen, dass diejenigen, die an der Reihe sind, zum richtigen Zeitpunkt über die Möglichkeit zum Impfen informiert werden.
Sie können dann einen Termin dafür vereinbaren. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor den Impfzentren kommt, soll es ein einheitliches
Terminmanagement geben.
Wo wird geimpft?
Zunächst in den dafür eingerichteten Impfzentren, von denen jeder Landkreis eines bekommen soll. Später soll es auch in den Arztpraxen möglich sein.
Muss man sich zwei Mal impfen lassen?
Der Biontech/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verabreicht. Das soll gewährleisten, dass er auch richtig wirkt.