Das ist so nicht ganz richtig.
Leider wird unter dem Begriff E-Bike einiges zusammengefaßt, was durchaus sehr unterschiedlich ist.
1. Meist sind E-Pedelecs mit E-Motorunterstützung bis 25 kmh gemeint.
Diese gibt es in untrschiedlichesten Konfigurationen von City .... bis Downhill. Hier wird NUR bei eigener Leistung (treten) unterstützt.
Diese sind normalen Fahrrädern gleichgestellt.
Es gibt diese Räder auch mit "China-Nachrüstmotoren". Diese haben einen "Gashebel" - und beschleunigen meist bis 30kmh.
Das ist in D aber nicht zugelassen und illegal.
2. S-Pedelecs - das sind E-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 kmh und mit "Gashebel".
Diese sind als Kleinkrafträder eingestuft und es wird eine Zulassung und ein Versicherungskennzeichen benötigt.
Außerdem besteht bei diesen Fahrzeugen Helmpflicht.
3. E-Bikes - Das sind Motorräder mit Elektroantrieb.
Diese gibt es inzwischen für den Straßen- und auch für den Geländeeinsatz.
Für die Benutzung auf der Straße gelten die analogen Regelungen wir für normale Motorräder.
Es ist also noch viel Unordnung im Begriffsdschungel.
Das wird dann wohl auch noch lange Zeit viele mißverständliche Aussagen und entsprechende Diskussionen auslösen.
Es ist mir allerdings kein Bike mit 2 parallelen, unterschiedlichen Antrieben (Elektro und Verbrenner), also Hybrid bekannt.
Ansonsten macht Hybrid keinen Sinn ; Dann wäre nur die Seifenkiste in der Antriebsart eindeutig - als Gravitationsgetrieben.
übrigens: derzeit boomt der E-Pedelec Verkauf, da man hier "Schleichwege" benutzen und Menschenansammlungen (ÖPNV) vermeiden kann.