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« Letzter Beitrag von altamm am 12. August 2022, 14:21:50 »
Wann der Fahrtrichtungsanzeiger – so ist die offizielle Bezeichnung – angeschaltet werden muss und was ein Verstoß einbringen
kann, erfahrt Ihr hier.
In diesen Situationen muss der Blinker eingeschaltet werden:
Vor dem Abbiegen (auch, wenn Ihr rückwärts fahrt und dabei abbiegt).
Vor dem Wenden.
Auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße (dabei spielt keine Rolle, ob Ihr der Vorfahrt folgt oder durch Abbiegen die Vorfahrtsstraße
verlasst).
Vor einem Überholvorgang und vor dem erneuten Einfädeln in die Spur.
Vor dem Wechsel des Fahrstreifens auf einer mehrspurigen Straße.
Beim Vorbeifahren an einem Hindernis.
An der Autobahn beim Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die eigentliche Hauptspur.
Vor dem Auffahren auf die Straße aus einem Grundstück, einer Parkbucht oder dem Fahrbahnrand.
Vor dem Verlassen eines Kreisverkehrs. Achtung: Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürft Ihr nicht blinken.
Auch wenn ein Fahrtrichtungspfeil (weißer Pfeil auf blauem Grund) vorgibt, in welche Richtung Ihr fahren dürft, müsst Ihr den
Blinker setzen.
Die selben Regeln – natürlich abgesehen vom Beschleunigungsstreifen der Autobahn – gelten übrigens auch für Radfahrer. Sie
müssen mit einem rechtzeitigen und deutlichen Handzeichen anzeigen, dass Sie die Fahrtrichtung wechseln werden.
Wer sich daran nicht hält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.
Wann der Warnblinker eingeschaltet wird
Der Warnblinker hingegen soll nicht anzeigen, dass Du die Spur oder die Fahrtrichtung wechselst, sondern – wie es sein Name
sagt – vor Gefahren warnen. Deshalb mu0 er in drei Situationen einschaltet werden:
Euer Auto ist liegengeblieben.
Ihr werdet abgeschleppt.
Ihr wollt andere vor Gefahr warnen, etwa am Ende eines Staus.